Frage:
Wann erlischt eine einzugsermächtigung?
sunna2012
2006-06-26 13:12:44 UTC
Wann erlischt eine einzugsermächtigung?
Vier antworten:
ramsjoen
2006-06-26 13:35:50 UTC
Die Bank weiß gar nicht, dass jemand eine Einzugsermächtigung auf Dein Konto hat. Aus Sicht der Bank muss sich niemand legitimieren, der von Deinem Geld Konto einziehen will und in diesem Sinne "erlischt" die Einzugsermächtigung auch nicht, bis Du sie bei demjenigen, dem Du sie gegeben hast, widerrufst (es sei denn, es war schon vorher eine Frist vereinbart oder nur eine einmalige Abbuchung). - Ich habe diese Auskunft einmal von meiner Bank bekommen, als sich jemand unbefugt bei meinem Konto bedient hatte, der zwar meine Kontonummer hatte und dem ich einen Betrag überweisen wollte, der aber keine Einzugsermächtigung hatte.



Zunächst muss also erstmal eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Wenn Du dem Einziehendem schreibst, dass Du die (von Dir erteilte) Einzugsermächtigung kündigst und nur noch gegen Rechnung o.ä. bezahlst, dann hat er sich daran zu halten. Bucht er dennoch ab, so rufst Du bei Deiner Bank an und bittest sie, diese unberechtigte Abbuchung zu stornieren. Das kostet dann 3.- Euro (zumindest bei meiner Bank), die aber der Einzieher bezahlen muss und nicht Du. Der abgebuchte Betrag wird dann nach ein paar Tagen zurück gebucht. Die Anordnung zur Stornierung musst Du binnen einer Frist geben, ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube, es sind 6 Wochen.



Wird die Abbuchung dennoch nicht aufgegeben, sollte eine schriftliche Abmahnung reichen, ansonsten einfach nochmals mit der Bank sprechen, die Abbuchung abermals widerrufen, und / oder gleich eine Anzeige erstatten.
bambelbee1963
2006-06-26 22:56:04 UTC
in dem augenblick indem DU die Rücknahme der einzugsermächtigung schriftlich an den vorher einzugberechtigten sendest (datum setzen: hiermit entziehe ich ihnen mit sofortiger wirkung......), zeitgleich die bank informieren und dann hauts auch hin
Simona
2006-06-26 20:20:50 UTC
Die erlischt erst wenn du sie bei der Bank Kündigst, oder der betreffenden Person mitteilst (schriftlich) das sie nicht mehr das recht hat von deinem Konto abzubuchen.
2006-06-26 20:16:11 UTC
eine einzugsermächtigung kannst du im notfall jederzeit bei der bank kündigen ;-)

schau auch mal da

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